Die neu geänderten Strom- und EnergieStG wurden am 27.08.2017 veröffentlicht. Dabei sind die geplanten Änderungen nur teilweise aus dem Entwurf übernommen worden. Zum Beispiel erscheint ein Kumulationsverbot für Förderung der KWK-Anlagen durch Steuerentlastung und gleichzeitig durch Förderbeihilfe im Gesetz nicht. Diese gute Nachricht ermöglicht weiterhin sehr attraktive und wirtschaftliche Bedingungen für eine Umsetzung effizienter BHKW-Anlagen für Unternehmen. Ein Beratungstermin kann jeder Zeit hier vereinbart werden.