Seit der Änderung des EDL-Gesetzes in 2014 ist das Energieaudit nach DIN 16247-1 eine Pflicht für Unternehmen, die dem Begriff KMU (Kleine und mittelständige Unternehmen) nicht mehr unterliegen. Zum 05.11.2015 müssen solche Unternehmen ein Energieaudit durchführen und weiterhin in 4-jährigen Zyklus wiederholen.
Im Rahmen der Stichprobenkontrolle prüft BAFA die Unternehmen und fordert den Nachweis der Durchführung eines Energieaudits. Die Nachweisführung wird hierbei mittels eines elektronischen Formulars erfolgen. Auf schriftliche Anfrage soll das pdf-Formular ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden.