Pünktlich zur Jahresmitte gibt es gute Neuigkeiten!
Am 12.05.2016 hat BAFA eine Pressemitteilung über die neue Richtlinie zum Förderprogramm “Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien” veröffentlicht.
Das Förderprogramm wurde bis zum Jahr 2019 verlängert und schafft Planungssicherheit für Investoren.
Endlich können auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten von der Förderung profitieren. Sie sind jetzt ebenfalls antragsberechtigt.
Das Förderprogramm in Kürze:
Neben den Ersatzinvestitionen sind auch Neuanschaffungen förderfähig. Zusätzlich zu den bisher geförderten Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger) werden auch Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens sowie die Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen als förderfähige Einzelmaßnahmen teilfinanziert. Die Beleuchtungssysteme werden leider nicht mehr gefördert.
Die Förderung ist wie vorher in zwei Verfahrensarten gesplittet:
- Einzelmaßnahmen
Hier wird der Ersatz und die Neuanschaffung von Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 Euro je Vorhaben (Standort) bezuschusst.
- Optimierung technischer Systeme
Bei der Optimierung technischer Systeme werden wie bisher Maßnahmen auf der Grundlage eines für das Unternehmen individuellen Energieeinsparkonzeptes gefördert, wenn eine Energieeinsparung in Höhe von 25 Prozent erzielt wird.
Auf den bisher erforderlichen Einsatz von mindestens zwei Querschnittstechnologien wird verzichtet. Stattdessen muss die Investition die Schwelle von 20.000 Euro erreichen.
Förderhöchstbetrag – bis zu 100.000 Euro. Einzelne technische Anlagen, wie gewerbliche Pumpensysteme, können bis zu 150.000 Euro bezuschusst werden.
Höhe der Zuwendungen beträgt:
–30%der zuwendungsfähigen Ausgaben für KMU,
–20%der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige und große Unternehmen.
Vor Beginn einer Investition muss ein Energieeinspar- und/oder Abwärmekonzept durch einen externen Energieberater erstellt werden. Sollte das Unternehmen nach ISO 50001 zertifiziert werden, kann das Konzept auch intern erarbeitet werden. Für die externen Beratungskosten wird ein Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten, maximal ein Betrag von 3000 Euro, gewährt.
Weitere detaillierte Informationen können der Richtlinie entnommen werden.